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Eine Frage der Zeit: privat oder gesetzlich versichert?

Seit Januar 2002 können Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen mit einer Frist von acht Wochen jederzeit zum Monatsende kündigen. Der Vetrag mit der neuen Krankenkasse ist anschließend für 18 Monate bindend. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Krankenkasse erneut gewechselt werden. Ein vorzeitiger Wechsel der Krankenkasse ist allerdings dann möglich, wenn diese die Beiträge erhöht. Aufgrund der stetig setigenden Beiträge und der sich abzeichnenden Unzulänglichkeiten bei der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen hat das Interesse an den privaten Krankenkassen stark zugenommen.

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