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Ist eine ärtzliche Unterschuchung notwendig?

Vor dem Eintritt in eine private Krankenversicherung wird von der Versicherungsgesellschaft bei jedem Antragsteller eine Prüfung des Gesundheitsrisikos durchgeführt. Abhängig von der Schwere und der Art der Erkrankung oder vergangener Erkrankungen kann die Versicherung verschiedene Bedingungen für die Aufnahme in die private Krankenversicherung stellen.

Dazu kann eines der folgenden Modelle zum Einsatz kommen:

-Das Mitglied zahlt einen Risikozuschlag, zusätzlich zu den normalen Beiträgen.

-Es wird ein Leistungsauschluss für bestimmte Leistungen/Krankheiten vereinbart.

-Es wird eine Leistungseinschränkung für bestimmte Leistungen vereinbart.

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