Bleibt die Krankenversicherung während der Elternzeit bestehen?
Auch während der Elternzeit oder Mutterschutzfrist bleibt eine privat versicherte Frau im privaten Versicherungsverhältnis.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt der Versicherte beitragsfrei wenn der Partner gesetzlich versichert ist. Bei einem privat versicherten Partner bemisst sich der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Hälfte des Einkommens im Rahmen der Höchstsätze.
Während des Erziehungsurlaubs zahlen freiwillig Versicherte lediglich einen Mindestbetrag.
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